Fluchttürsteuersysteme (FTS)
In den Landesbauordnungen ist festgelegt, dass sich Türen in Fluchtwegen immer über das Betätigen der Klinke öffnen lassen müssen - auch wenn die Tür verschlossen ist.
Vielfach besteht natürlich die Gefahr eines Missbrauches, der durch die Installation eines Fluchttürsteuersystems verhindert werden kann. Dabei wird die Tür elektrisch zugehalten und kann im Notfall freigegeben werden. Natürlich können berechtigte Personen oder zu vorgegeben Zeiten auch andere die Tür ohne Alarm öffnen. Auf alle Fälle werden die bauordnungsrechtlichen Forderungen eingehalten.
