Die in einem Objekt installierten Sensoren erkennen das Eindringen von Personen und geben diese Information an eine Einbruchmeldezentrale – über eine oder mehrere Schalteinrichtungen autorisiert sich der Eigentümer, d.h. er aktiviert bzw. deaktiviert die Anlage. Bei Einbruchsversuchen während der Abwesenheit werden akustische und optische Signalgeber vor Ort eingeschaltet. Über Telefon, Funk oder Internet sollte der Alarm an eine hilfeleistende Stelle (z.B. eine Wachgesellschaft) weitergeleitet werden.

Sollte die Installation eines drahtgebundenen Systems nicht oder nur unter großem Aufwand möglich sein, kann der Einsatz von Funktechnik eine gute Alternative bieten. Da die Realisierbarkeit eines Funksystems stark von den örtlichen Bedingungen abhängt, ist hierfür die Praxiserfahrung eines Fachmanns erforderlich.

Einbruchmeldeanlagen, die von der Versicherung gefordert werden, müssen nach den VdS-Richtlinien von einer anerkannten Fachfirma errichtet werden.

Eine fachgerecht projektierte und individuellen Gegebenheiten angepasste Anlage ist Voraussetzung für deren ordnungsgemäße Funktion. Wir beraten Sie gern persönlich vor Ort.

Falls Sie weitere Informationen über unsere Dienstleistungen und Produkte brauchen, sind unsere Experten gerne für Sie da.