In den Landesbauordnungen ist festgelegt, dass sich Türen in Fluchtwegen immer über das Betätigen der Klinke öffnen lassen müssen – auch wenn die Tür verschlossen ist.

Damit besteht natürlich die Gefahr eines Missbrauches, der durch die Installation eines Fluchttürsteuersystems verhindert wird. Logischerweise können berechtigte Personen oder auch andere zu vorgegeben Zeiten die Tür ohne Alarm öffnen. Die bauordnungsrechtlichen Forderungen werden eingehalten und Komfort und Sicherheit für den Nutzer gewährleistet.

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